Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von
Modellautorennbahnen, sowie Techniker und sonstiges Personal
1. Vertrags - Partner
Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall der Firma
Renncenter Hamburg
Überseering 5-7
22299 Hamburg
2. Vertrags - Gegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung einer Automodellrennbahn und oder eines Techniker zum Auf- und Abbau sowie zur Betreuung einer Automodellrennbahn, Rechnungsadresse, Aktionsort, sowie die Kosten für die Aktion.
3. Aufbau und Abbau
Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter einen geeigneten Parkplatz für das Transportfahrzeug.
Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche in der Grösse der gemieteten Bahn, mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger. Kosten für Wartezeiten die dem Vermieter durch mangelhafte Platzverhältnisse oder Ordner entstehen trägt der Mieter. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung.
Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, ins - besondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten können bei nachweislich unsachgemässer Benutzung dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Bei Selbstabholung übernimmt der Mieter das Transportrisiko und ist für die pünktliche Rücklieferung verantwortlich.
4. Betreuung der Modell- Rennbahn durch den Mieter
Sofern für die Automodellrennbahn Betreuungspersonal seitens des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter die Automodellrennbahn durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemässen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.
5. Betreuung der Modell- Rennbahn durch den Vermieter
Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstossen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die Automodellrennbahn darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschliessen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr kann die Automodellrennbahn zeitweilig oder dauerhaft ausser Betrieb genommen werden. Das Personal des Vermieters erhält pro Tag und Person Essen und Getränke frei, ersatzweise 15€. Die Einsatzzeit beträgt max. 6 - 8 Std. inklusive Pausen. Für Aktionspausen stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.
6. Energiebedarf
Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit mindestens ein Stromanschluss, 230V / 16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung, in max. 5m Entfernung zum Aufstellungsort der Automodellrennbahn benötigt und vom Mieter bereitgestellt.
7. Haftung
Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar Auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
8. Ausfall von Geräten
Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die Automodellrennbahn.
Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch unter 0179 626 36 63 oder 040 511 95 46 zu benachrichtigen.
9. Verbindlichkeit
Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend.
Bei Terminänderungen bis 8 Tage vor der Veranstaltung [ Absagen oder Verschieben ] durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50% des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen [ weniger als zwei Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin ] 80% des vereinbarten Mietpreises inklusive.
Ein Abbruch der Veranstaltung durch den Mieter entbindet diesen nicht von den vertraglichen Verpflichtungen.
10. Wetterrisiko
Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter.
11. Zahlungsbedingungen
50% des Rechnungsbetrags ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung fällig, der Restbetrag unmittelbar nach der Veranstaltung,
zahlbar ohne Abzug.
12. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Automodellrennbahnen oder Personal gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen.
Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit.
Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.
12. Wirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen.
13. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt D - 22299 Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg